
Hundeführerschein
Infos zum Hundeführerschein
Allgemein
Wer einen Hund hält,muß gemäß § 3 NHundG die dafür erforderliche Sachkunde besitzen.Sie ist der Gemeinde auf Verlangen durch die erfolgreiche Ablegung einer theoretischen und einer praktischen Sachkundeprüfung nachzuweisen.Die theoretische Sachkundeprüfung ist vor der Aufnahme der Hundehaltung,die praktische Prüfung während des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen.
Sachkunde und praktische Prüfung
Die sachkunde Prüfung
besteht aus 5 Themengebieten:
- Die Anforderung an die Hundehaltung unter Berücksichtigung des Tierschutzrechts
- Das Sozialverhalten von Hunden und rassespezifische Eigenschaften von Hunden
- Das Erkennen und Beurteilen von Gefahrensituationen mit Hunden
- Das Erziehen und Ausbilden von Hunden und
- Rechtsvorschriften für den Umgang mit Hunden
- Davon werden 35 Fragen getestet.
Bankverbindung: Targo Bank
IBAN: DE70 3002 0900 5390 5120 12
BIC: CMCIDEDDXXX
Literaturvorschläge zur Vorbereitung kannst Du bei mir erfragen, Beispielfragen findest Du auf der Seite ML. Niedersachsen.de
Literaturvorschläge zur Vorbereitung kannst Du bei mir erfragen, Beispielfragen findest Du auf der Seite ML. Niedersachsen.de
Bei der praktischen Prüfung
werden sowohl in einer Grünanlage sowie in der Stadt/Ort folgendes geprüft:
Einzelprüfung: 80,00 EUR
Bei weiteren Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
- gehen an lockerer Leine
- Handling am Hund
- Sitz/Platz/Steh/Bleib
- Abruf mit Vorsitz
- Begegnungen mit Joggern, Radfahrer, Skater und anderen Hunden
- Spaziergänger und Menschengruppen
- gehen und überqueren an befahrenen Straßen
Einzelprüfung: 80,00 EUR
Bei weiteren Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Termine zum Hundeführerschein auf Anfrage.